16.06.2011, 23:44
Nunja, ich denke nicht, dass das noch jemanden interessiert. Solange du das hier
einhälst und die Reflektorfolie ein e-Prüfzeichen hat, sehe ich das nicht mehr so eng.
Klar, ich mache mir auch so meine Gedanken, weil ich mir die Rückleuchten demnächst auch zulegen werde. Habe auch nicht wirklich Bock drauf, dass die Betriebserlaubnis dann erlischt. Bei der Beleuchtung könnte man dir bei einem Unfall nämlich schon ordentlich ans Bein pinkeln...
Zitat:(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. (...) Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. (...)
einhälst und die Reflektorfolie ein e-Prüfzeichen hat, sehe ich das nicht mehr so eng.
Klar, ich mache mir auch so meine Gedanken, weil ich mir die Rückleuchten demnächst auch zulegen werde. Habe auch nicht wirklich Bock drauf, dass die Betriebserlaubnis dann erlischt. Bei der Beleuchtung könnte man dir bei einem Unfall nämlich schon ordentlich ans Bein pinkeln...
Works = Fahrspass²
