27.06.2011, 13:12
claudihgl schrieb:theoretisch mußt Du die Inspektion nicht bei BMW durchführen lassen... nach GVO 1400/2002 der EU, unterstützt durch den Gesetzgeber nach §§433 ff. BGB besteht nämlich die Möglichkeit, an Neufahrzeugen Service-, Wartungs-, Reparatur- und Inspektionsarbeiten in einer nicht Vertragswerkstatt durchführen zu lassen, ohne dass der Fahrzeughalter seine Gewährleistungsansprüche / Garantie gegenüber dem Fahrzeughersteller verliert. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Arbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt werden.
Das ist im Grunde richtig, aber spätestens bei Kulanzsachen nach der Gewährleistung sieht es dann mau aus, weil die dann sehr genau danach schauen, wo bis dahin die Wartungen durchgeführt wurden ...

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