08.08.2011, 22:00
JumboHH schrieb:VSD=MSD
Der NSD vom S sollte nicht eintragungspflichtig sein, da der Geräuschpegel (72db???) nicht überschritten wird. (Achtung! gefährliches Halbwissen)
Denke, gefährliches Halbwissen...Wenn der JCW ESD den Lärmpegel überschreiten würde, wäre er wohl kaum Einstragunngsfähig...
Aber Eintragungspflichtig ist er obwohl er den scheinbaren Lärmpegel nicht überschreitet.
Ein bisschen OT wissen: Das ganze wird soweit ich weis im Drehzhalbereich von 2000 bis etwa 3500 gemessen werden. Weis es nicht ganz genau, und auch nicht wieviel der Schallpegel sein darf, aber die Klappenabgasanlagen von Porsche machen einen höllen krach, aber in dem Drehzhalband ist die Klappe zu zwecks TÜV eben
Plopp Plopp