06.12.2004, 12:14
Hier die Mail von der MFK:
Guten Tag
Das Anfertigen und Montieren einer anderen Motorhaube stellt keine melde- und prüfpflichtige Anderung dar, sofern sie die gleiche Form, die gleichen Befestigungspunkte und Verschlüsse wie die Originalhaube aufweist. Es versteht sich, dass die neue Haube keine scharfen Kanten, Vorsprünge oder Schneiden etc. aufweisen darf. Falls die Farbe ändert, muss dies gemeldet und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Freundliche Grüsse
F. Helfer (MFK Solothurn)
Interessant...
Guten Tag
Das Anfertigen und Montieren einer anderen Motorhaube stellt keine melde- und prüfpflichtige Anderung dar, sofern sie die gleiche Form, die gleichen Befestigungspunkte und Verschlüsse wie die Originalhaube aufweist. Es versteht sich, dass die neue Haube keine scharfen Kanten, Vorsprünge oder Schneiden etc. aufweisen darf. Falls die Farbe ändert, muss dies gemeldet und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Freundliche Grüsse
F. Helfer (MFK Solothurn)
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