30.08.2011, 14:38
Was ich etwas dubios finde, ist die Tatsache, dass du keine externe Versicherung abschließen darfst.
Bei uns steht in den Bedingungen, dass man für das geleaste Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung abschließen muss. Tut man dies nicht, ist der Leasinggeber berechtigt eine auf Kosten des Leasingnehmers abzuschließen.
Aber zur Nutzung des Autohaus-Partners ist hier niemand verpflichtet.
Bei uns steht in den Bedingungen, dass man für das geleaste Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung abschließen muss. Tut man dies nicht, ist der Leasinggeber berechtigt eine auf Kosten des Leasingnehmers abzuschließen.
Aber zur Nutzung des Autohaus-Partners ist hier niemand verpflichtet.