29.09.2011, 13:51
So es geht weiter, Antwort von BMW Procar:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.09.2011.
Bedingt durch die Krankheit von Herrn Marquardt melden wir uns mit Zeitverzug bei Ihnen, wofür wir uns hiermit ausdrücklich entschuldigen.
Auf das von Ihnen genannte Thema „KFZ-Schildhalterung vorne am Fahrzeug“ nehmen wir gerne Stellung. Gemäß der uns vorliegenden Informationen aus dem Hause BMW ist diese Vorgehensweise zulässig und wird im Übrigen von uns bei rund 7.000 Fahrzeugzulassungen pro Jahr so angewendet.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Frau XXX das Fahrzeug mit dieser KFZ-Schildhalterung bei uns im Laden gesehen und schlussendlich ausgewählt hat. Von daher können wir die jetzt vorgebrachte Kritik nicht nachvollziehen.
Sollten Sie die Beseitigung der Bohrlöcher an der Stoßstange wünschen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Bitte informieren Sie uns, wie Sie dazu verfahren wollen
Und jetzt habe ich folgendes Schreiben an den Vorstand der Procar AG geschickt:
Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für Ihre Email.
Nachfolgend übersende ich ihnen die Original TIS (Technische Information für Service) der BMW AG, die im Jahr 2000 an ALLE Händler gesendet wurde und Ihnen ja sicherlich bekannt ist:
Auszug TIS BMW aus dem Jahr 2000:
Sachverhalt: Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.
Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.
Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle.[/font]
Vorgehensweise: Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.
Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.
Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.
Teile: Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden
Da Sie mir nun mitteilen, dass diese offizielle Anweisung der BMW AG unrichtig sei, bitten wir um Zusendung einer durch die BMW AG bestätigte Bescheinigung, dass die von Ihrem Unternehmen angebrachten Kennzeichenhalter nicht die Allgemeine Betriebserlaubis des Fahrzeuges gefährden.
Sehr fraglich erscheint mir auch der Umstand, dass interessanterweise diese Anweisung von mehreren von mir befragten BMW-Niederlassungen (Bonn, Berlin, Düsseldorf) strikt befolgt werden, ich hatte dort mit den jeweiligen Geschäftsführern telefoniert, die Aussagen waren einheitlich, dass es verboten sei.
Ich habe meine Anfrage nun auch die Geschäftsleitung der BMW AG nach München weitergeleitet, dort sicherte man mir bis Anfang kommender Woche eine verbindliche Antwort zu.
Im Übrigen gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen:
Es aus Marketingaspekten extrem kontraproduktiv ist, den Kunden zum einen unzählige Möglichkeiten der Individualisierung eines Mini anzubieten und zum anderen den Kunden ungefragt die Anbringung eines Standardkennzeichens samt Werbung für Ihr Unternehmen aufzuzwingen, so weit scheint die Individualität dann noch nicht zu gehen.
Zum anderen müssen wir uns sicherlich nicht darüber streiten, dass aus optischen Aspekten die Anbringung eines minderwertigen taiwanesischen Kennzeichenhalters, der in der Produktion 1,50€ kostet, in keinster Weise zu dem Anspruch einer Premium-Marke wie Mini passt, es wäre ja dasselbe, wenn Louis Vuitton künftig seine Produkte aus Kostengründen mit Plastikgriffen ausstatten würde.
Freundliche Grüße aus Köln
Ich habe jetzt parallel den Vorstand der BMW AG angeschrieben mit dem o.a. Sachverhalt, mal sehen was passiert, das Thema ist für mich noch nicht durch
Ich halte Euch auf dem Laufenden!
Gruß Andreas
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.09.2011.
Bedingt durch die Krankheit von Herrn Marquardt melden wir uns mit Zeitverzug bei Ihnen, wofür wir uns hiermit ausdrücklich entschuldigen.
Auf das von Ihnen genannte Thema „KFZ-Schildhalterung vorne am Fahrzeug“ nehmen wir gerne Stellung. Gemäß der uns vorliegenden Informationen aus dem Hause BMW ist diese Vorgehensweise zulässig und wird im Übrigen von uns bei rund 7.000 Fahrzeugzulassungen pro Jahr so angewendet.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Frau XXX das Fahrzeug mit dieser KFZ-Schildhalterung bei uns im Laden gesehen und schlussendlich ausgewählt hat. Von daher können wir die jetzt vorgebrachte Kritik nicht nachvollziehen.
Sollten Sie die Beseitigung der Bohrlöcher an der Stoßstange wünschen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Bitte informieren Sie uns, wie Sie dazu verfahren wollen
Und jetzt habe ich folgendes Schreiben an den Vorstand der Procar AG geschickt:
Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für Ihre Email.
Nachfolgend übersende ich ihnen die Original TIS (Technische Information für Service) der BMW AG, die im Jahr 2000 an ALLE Händler gesendet wurde und Ihnen ja sicherlich bekannt ist:
Auszug TIS BMW aus dem Jahr 2000:
Sachverhalt: Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.
Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.
Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle.[/font]
Vorgehensweise: Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.
Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.
Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.
Teile: Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden
Da Sie mir nun mitteilen, dass diese offizielle Anweisung der BMW AG unrichtig sei, bitten wir um Zusendung einer durch die BMW AG bestätigte Bescheinigung, dass die von Ihrem Unternehmen angebrachten Kennzeichenhalter nicht die Allgemeine Betriebserlaubis des Fahrzeuges gefährden.
Sehr fraglich erscheint mir auch der Umstand, dass interessanterweise diese Anweisung von mehreren von mir befragten BMW-Niederlassungen (Bonn, Berlin, Düsseldorf) strikt befolgt werden, ich hatte dort mit den jeweiligen Geschäftsführern telefoniert, die Aussagen waren einheitlich, dass es verboten sei.
Ich habe meine Anfrage nun auch die Geschäftsleitung der BMW AG nach München weitergeleitet, dort sicherte man mir bis Anfang kommender Woche eine verbindliche Antwort zu.
Im Übrigen gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen:
Es aus Marketingaspekten extrem kontraproduktiv ist, den Kunden zum einen unzählige Möglichkeiten der Individualisierung eines Mini anzubieten und zum anderen den Kunden ungefragt die Anbringung eines Standardkennzeichens samt Werbung für Ihr Unternehmen aufzuzwingen, so weit scheint die Individualität dann noch nicht zu gehen.
Zum anderen müssen wir uns sicherlich nicht darüber streiten, dass aus optischen Aspekten die Anbringung eines minderwertigen taiwanesischen Kennzeichenhalters, der in der Produktion 1,50€ kostet, in keinster Weise zu dem Anspruch einer Premium-Marke wie Mini passt, es wäre ja dasselbe, wenn Louis Vuitton künftig seine Produkte aus Kostengründen mit Plastikgriffen ausstatten würde.
Freundliche Grüße aus Köln
Ich habe jetzt parallel den Vorstand der BMW AG angeschrieben mit dem o.a. Sachverhalt, mal sehen was passiert, das Thema ist für mich noch nicht durch

Ich halte Euch auf dem Laufenden!
Gruß Andreas