14.05.2012, 14:00
daywalker schrieb:Da ich mit den R105 auf 'nem R57 MJ 2011 gerade vor der gleichen Problematik stehe, möchte ich zu dem Statement oben eben noch meine Erfahrung schildern: der Freundliche hat's dreimal gegengeprüft, aber auch schon die Tatsache, dass in der Türinnenseite die R18 aufgeführt sind, zeugt davon, dass die 18er (mittlerweile?) zur normalen Betriebserlaubnis gehören. Für das Fahren der 18er (bei mir) kein TÜV nötig.
Der Lenkwinkelbegrenzer "muss" allerdings laut Freundlichem immer noch rein.
Ich fahre derzeit ohne Begrenzer, da schleift in meinen Fahrsituationen noch nichts. Ist natürlich kein Dauerzustand. Ich habe mich aber der Optik wegen für die 12mm pro Seite entschieden, die kommen in 'ner Woche rein.
(bin mal gespannt, wie das ohne Tieferlegung aussieht...)
Die 18"er sind ohne Begrenzer nicht zulässig! Wenn man sie jedoch ohne fahren möchte, kommt man nicht drum rum diese vom TüV(Westdeutschland) oder Dekra (Ostdeutschland) per §19/2 Einzelabnahme eintragen zu lassen. Der Abstand von Felge zum Stoßdämpfer muss dabei > 5mm sein. Dies ist nur mit Distanz Scheiben zu erreichen, da die 18"ler eine ET 52 haben. Es gibt aber auch Prüfer die das lockerer sehen.
Fehlende Leistung wird durch mangelnde Traktion kompensiert - play hard or go home!