14.05.2012, 14:14
daywalker schrieb:der Freundliche hat's dreimal gegengeprüft, aber auch schon die Tatsache, dass in der Türinnenseite die R18 aufgeführt sind, zeugt davon, dass die 18er (mittlerweile?) zur normalen Betriebserlaubnis gehören. Für das Fahren der 18er (bei mir) kein TÜV nötig.Das ist, mit Verlaub, großer Schwachsinn...
daywalker schrieb:Der Lenkwinkelbegrenzer "muss" allerdings laut Freundlichem immer noch rein.Die Montage eines Lenkwinkelbegrenzers ist aber eine Änderung am Fahrwerk mit Abweichungen von den Serienwerten/-maßen und daher müssen die 18" Felgen mit Lenkwinkelbegrenzer vom Tüv abgenommen werden.
Warum würde sich sonst MINI in nicht unerhebliche Unkosten stürzen und eigens ein Gutachten für die 18" Felgen erstellen?
daywalker schrieb:Ich fahre derzeit ohne Begrenzer, da schleift in meinen Fahrsituationen noch nichts. Ist natürlich kein Dauerzustand.Nein, das ist sogar gefährlich.
Nur weil du nichts hörst, heisst das nicht, dass nichts schleift.
Die Felgen haben in gewissen Situationen 1-2mm Abstand zum Federbein und das ist einfach zu wenig...