14.05.2012, 18:06
Scotty schrieb:Das ist, mit Verlaub, großer Schwachsinn...
Die Montage eines Lenkwinkelbegrenzers ist aber eine Änderung am Fahrwerk mit Abweichungen von den Serienwerten/-maßen und daher müssen die 18" Felgen mit Lenkwinkelbegrenzer vom Tüv abgenommen werden.
Warum würde sich sonst MINI in nicht unerhebliche Unkosten stürzen und eigens ein Gutachten für die 18" Felgen erstellen?
Nein, das ist sogar gefährlich.
Nur weil du nichts hörst, heisst das nicht, dass nichts schleift.
Die Felgen haben in gewissen Situationen 1-2mm Abstand zum Federbein und das ist einfach zu wenig...
Ich hab mich auch unglücklich ausgedrückt.
Die eine Aussage war: der Lenkwinkelbegrenzer MÜSSE laut Freundlichem rein, DANN ist aber keine extra Eintragung nötig, da diese Kombination zugelassen SEI (man beachte den Konjunktiv. Außerdem mit dem Verweis darauf, dass dies MITTLERWEILE so sei, auch mit dem Hinweis auf meine Türinnenbeschriftung). Der Teile-Mensch vom Händler hätte dafür extra (nochmal) Rücksprache gehalten.
Die andere Aussage war: ich habe mich statt des Lenkwinkelbegrenzers für die Distanzen entschieden, um den Abstand zu gewährleisten. Das ist natürlich eine andere Kombination und hat mit der Aussage oben nix zu tun.
Und was das Schleifen angeht: vielleicht verstehe ich das falsch, aber ein Lenkwinkelbegrenzer begrenzt doch nur den Lenkwinkel, oder? Also ist der gefährliche Bereich der Maximaleinschlag beim Lenken, oder? Also ist doch nix gefährlich solange ich nicht über den Bereich hinaus lenke, der sonst begrenzt werden würde, oder?
