01.10.2012, 17:06
Natürlich "kann" man es während der Garantiezeit machen. Und genauso "darf" man es, soweit es kein Leasingfahrzeug ist und die Leistungssteigerung den gesetzl. Voraussetzungen entspricht und eingetragen wird.
Das ändert aber nichts daran, dass BMW/Mini im Falle eines Schadens die Garantie/Gewährlleistung verweigern kann, soweit die Veränderung kausal für den Schaden war. Wenn es niemand bemerkt (was ja suggeriert wurde) wirds auch praktisch kein Problem sein, wenn es aber eben doch jemand bemerkt dann wird sich BMW/Mini höchstwahrscheinlich auf den Standpunkt stellen, dass der Eingriff kausal war und die Gewährleistung/Garantie verweigern. Und die betroffenen Teile sind nicht nur Motor inkl. Anbauteilen sond. auch Kupplung, Antriebsstrang etc.
Ich stehe einer Leistungssteigerung selbst eigentlich positiv gegenüber, man sollte nur eben bedenken dass das Folgen haben kann die unangenehm sind und mit diesen Folgen leben können. Und über RMS habe ich eigentlich nur positive Dinge gehört bis jetzt!
Das ändert aber nichts daran, dass BMW/Mini im Falle eines Schadens die Garantie/Gewährlleistung verweigern kann, soweit die Veränderung kausal für den Schaden war. Wenn es niemand bemerkt (was ja suggeriert wurde) wirds auch praktisch kein Problem sein, wenn es aber eben doch jemand bemerkt dann wird sich BMW/Mini höchstwahrscheinlich auf den Standpunkt stellen, dass der Eingriff kausal war und die Gewährleistung/Garantie verweigern. Und die betroffenen Teile sind nicht nur Motor inkl. Anbauteilen sond. auch Kupplung, Antriebsstrang etc.
Ich stehe einer Leistungssteigerung selbst eigentlich positiv gegenüber, man sollte nur eben bedenken dass das Folgen haben kann die unangenehm sind und mit diesen Folgen leben können. Und über RMS habe ich eigentlich nur positive Dinge gehört bis jetzt!