31.10.2012, 10:21
Nein. Ich meinte die Reifenbreite.
Für den Effekt, den du haben willst, dass die Felge über die Radhauskante hinausgeht, musst du z.B. einen 195er Reifen auf eine 8,5" breite Felge montieren. Dadurch steht die Reifenflanke nicht mehr senkrecht auf Felge, sondern wird gezogen und die Lauffläche des Reifens wandert in die Radmitte. Da die StVZO besagt, dass die Lauffläche durch den Kotflügel oder Anbauteile abgedeckt sein muss, kann die Felge über die Radhauskante hinausragen.
Dazu solltest du auf jeden Fall einen Tüv-Prüfer mit ins Boot holen, weil dann die Geschichte mit dem Abrollumfang und ggf. Tachoangleichung nicht einfach wird.
Für den Effekt, den du haben willst, dass die Felge über die Radhauskante hinausgeht, musst du z.B. einen 195er Reifen auf eine 8,5" breite Felge montieren. Dadurch steht die Reifenflanke nicht mehr senkrecht auf Felge, sondern wird gezogen und die Lauffläche des Reifens wandert in die Radmitte. Da die StVZO besagt, dass die Lauffläche durch den Kotflügel oder Anbauteile abgedeckt sein muss, kann die Felge über die Radhauskante hinausragen.
Dazu solltest du auf jeden Fall einen Tüv-Prüfer mit ins Boot holen, weil dann die Geschichte mit dem Abrollumfang und ggf. Tachoangleichung nicht einfach wird.
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