05.11.2012, 08:21
PuristenFerkel schrieb:Für den direkten Weg zum TÜV gibt es keine Strafe.
Bloemche schrieb:plus, wenn du erst wieder im Frühling zum TÜV fährst, gilt der TÜV ab z.B. April 2013 (bis April 2015) und wird nicht mehr auf Dezember zurück gerechnet
Das würde ich beides so nicht stehen lassen wollen ...

Zum Einen beginnt bei einer verspäteten Hauptuntersuchung die zweijährige Laufzeit im eigentlich fälligen Monat, so das man damit keine Zeit mehr rauschinden kann, zum Anderen erheben die Prüfungsgesellschaften einen 20%igen Zuschlag, wenn der ursprüngliche Prüftermin um zwei Monate überschritten wurde ...
Man kann darüber streiten, ob das alles so richtig ist, aber das scheint Fakt zu sein ...

http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicher...75836.html
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