05.11.2012, 08:53
Fahrspass schrieb:Das würde ich beides so nicht stehen lassen wollen ...genau so ist es
Zum Einen beginnt bei einer verspäteten Hauptuntersuchung die zweijährige Laufzeit im eigentlich fälligen Monat, so das man damit keine Zeit mehr rauschinden kann, zum Anderen erheben die Prüfungsgesellschaften einen 20%igen Zuschlag, wenn der ursprüngliche Prüftermin um zwei Monate überschritten wurde ...
Man kann darüber streiten, ob das alles so richtig ist, aber das scheint Fakt zu sein ...
http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicher...75836.html