25.01.2005, 14:02
Einmal muss es im Brief stehen und zum anderen muss ein Vermieter während der Vermieterzeit jährlich auch als Neuwagen zum TÜV (wobei Dir das unter Umständen auch nicht weiterhilft).
Ansonsten über die Zulassungsstelle. Die müssten das auch in Erfahrung bringen können.
Ansonsten über die Zulassungsstelle. Die müssten das auch in Erfahrung bringen können.