26.01.2005, 15:44
Ich habe meinen MOD auch als Vorführwagen gekauft. Ca. 1 Jahr alt und mit knapp 19000 km Laufleistung. Der Händler hat mich extra drauf hingewiesen, dass das Fahrzeug im Kaufvertrag NICHT als Mietfahrzeug ausgewiesen wird und ich mich vor solchen Mietfahrzeugen hüten solle, da der Wiederverkaufswert deutlich geringer ist.
Also gehe ich davon aus, dass es normal ist, einen Vorführwagen nicht als Mietfahrzeug zu deklarieren. Ob sie den dann trotzdem mal vermietet haben ist an der Stelle nicht relevant, fürchte ich... :|
Daher scheint es mir hier auch angebrachter, über die nicht-behobene-Mängel-Schiene versuchen, eine Wandlung zu erzielen!
Also gehe ich davon aus, dass es normal ist, einen Vorführwagen nicht als Mietfahrzeug zu deklarieren. Ob sie den dann trotzdem mal vermietet haben ist an der Stelle nicht relevant, fürchte ich... :|
Daher scheint es mir hier auch angebrachter, über die nicht-behobene-Mängel-Schiene versuchen, eine Wandlung zu erzielen!