28.01.2005, 20:44
AFAIK ist es so, das nicht jeder vorführwagen zur Vermietung benutzt werden darf, weil für ein Mietauto andere Steuersätze bezahlt werden müssen.
Wo jetzt aber der Unterschied zwischen vermieten und "zum Probefahren ausleihen" ist, kann ich Dir so genau auch nicht sagen. Eventuell der Mietvertrag und/oder die Bezahlung dafür.
Also sollte man einen Mietwagen schon nachträglich identifizieren können (Ist es nicht sogar so, das man ein Auto sogar zulässt als "KFZ OHNE Vermietung"??).
Helfen wird Dir das aber vermutlich bei Deiner Argumentation nicht unbedingt.
Wo jetzt aber der Unterschied zwischen vermieten und "zum Probefahren ausleihen" ist, kann ich Dir so genau auch nicht sagen. Eventuell der Mietvertrag und/oder die Bezahlung dafür.
Also sollte man einen Mietwagen schon nachträglich identifizieren können (Ist es nicht sogar so, das man ein Auto sogar zulässt als "KFZ OHNE Vermietung"??).
Helfen wird Dir das aber vermutlich bei Deiner Argumentation nicht unbedingt.
Lebe lange und in Frieden