16.03.2014, 22:21
Ich grab das mal aus...
Hier wurde ja beschrieben, wie man sogar am Cooper S eine Anhängerkupplung legal eingetragen bekommt - und da war ja vorher wohl auch keine Anhängelast eingetragen:
http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=48248
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das bei meinem R57 LCI Cooper S Cabrio grundsätzlich genau so möglich wäre...leider war der Ersteller des obigen Threads seit fast einem Jahr nicht mehr online.
Und bevor jetzt einer fragt, warum ich am R57 eine Anhängerkupplung haben möchte: ich will einen Wohnwagen dran hängen
Also jetzt nicht so eine 6-Meter Villa, sondern einen Teardrop-Camper:
http://en.wikipedia.org/wiki/Teardrop_trailer
Das sollte auch von der Anhängelast her kein Problem darstellen.
Weiß da jemand genaueres, was die nachträgliche Eintragung einer Anhängelast angeht?
mfg,
Martin
Hier wurde ja beschrieben, wie man sogar am Cooper S eine Anhängerkupplung legal eingetragen bekommt - und da war ja vorher wohl auch keine Anhängelast eingetragen:
http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=48248
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das bei meinem R57 LCI Cooper S Cabrio grundsätzlich genau so möglich wäre...leider war der Ersteller des obigen Threads seit fast einem Jahr nicht mehr online.
Und bevor jetzt einer fragt, warum ich am R57 eine Anhängerkupplung haben möchte: ich will einen Wohnwagen dran hängen

Also jetzt nicht so eine 6-Meter Villa, sondern einen Teardrop-Camper:
http://en.wikipedia.org/wiki/Teardrop_trailer
Das sollte auch von der Anhängelast her kein Problem darstellen.
Weiß da jemand genaueres, was die nachträgliche Eintragung einer Anhängelast angeht?
mfg,
Martin