19.03.2013, 16:20
Kozanostra schrieb:Das denke ich nicht Mystyle87
StVZO §50 - 10 schreibt vor:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Soweit mir bekannt betrifft die Regelung für die 25 Watt / unter 2000 Lumen sowohl 'normales' Xenon als auch Bi-Xenon. -> Siehe New Beetle mit Bi-Xenon OHNE Scheinwerferreinigungsanlage. Das sollte dann also kein Hinderrungsgrund sein, allerdings nicht ausgeschloßen das sich Mini hier Halogen Fernlichts bedient, das müssen die Insider beantworten. Doch selbst wenn dies so ist stellt es keinen Beinbruch dar. Meinem Empfinden nach liegt der Vorteil bei Xenon Scheinwerfern hauptsächlich im Abblendlicht, aber das möge jeder für sich entscheiden.
UPDATE
...ich sehe Lichgestalt hat schon für Aufklärung gesorgt! Es sind tatsächlich Bi-Xenon!
