03.04.2013, 20:50
Ganz simpel in Ö:
Leistungssteigerungen bis 5% sind eintragungsfrei
Leistungssteigerungen von 5% bis 30% bedürfen einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Leistungssteigerungen über 30% bedürfen einer Einzelgenehmigung
Aber das ist hier eigentlich OT
Leistungssteigerungen bis 5% sind eintragungsfrei
Leistungssteigerungen von 5% bis 30% bedürfen einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Leistungssteigerungen über 30% bedürfen einer Einzelgenehmigung
Aber das ist hier eigentlich OT
