12.12.2013, 19:45
Ich hab in den letzten Jahrzehnten bei schon mind. 10 Fahrzeugen eine Änderungsabnahme nach $ 19(3) bei div. Prüforganisationen (TÜV, Dekra, KÜS) durchführen lassen. Noch nie musste ich ein Vermessungsprotokoll bei der Eintragung vorlegen, auch nicht bei den Eintragungen, in denen stand, dass ein Vermessungsprotokoll bei der Eintragung vorliegen muss (z.B. KW Var. 3).
In machen Teilegutachten steht, dass bei der Änderungsabnahme ein solches Vermessungsprotokoll vorgelegt werden muss, in anderen Teilegutachten steht nur, dass nach dem Einbau des FW eine Vermessung erfolgen muss (also nichts davon, dass das Vermessungsprotokoll bei der Änderungsabnahme vorgelegt werden muss).
Da sich ein FW meisten nach ein paar hundert KM noch setzt macht eine Vermessung direkt nach dem Einbau auch wenig Sinn.
In machen Teilegutachten steht, dass bei der Änderungsabnahme ein solches Vermessungsprotokoll vorgelegt werden muss, in anderen Teilegutachten steht nur, dass nach dem Einbau des FW eine Vermessung erfolgen muss (also nichts davon, dass das Vermessungsprotokoll bei der Änderungsabnahme vorgelegt werden muss).
Da sich ein FW meisten nach ein paar hundert KM noch setzt macht eine Vermessung direkt nach dem Einbau auch wenig Sinn.