07.04.2013, 11:03
Erlaubt ist das Lasieren von Rückleuchten in Österreich nicht....und das aus gutem Grund. Denn wenn man schon mal so Spezialisten mit richtig schön schwarz lasierten Rückleuchten vor sich hatte, weiß man, dass man bei denen die eigentliche Funktion der Rückleuchten nur noch erahnen kann - sprich werden die Rückleuchten richtig tiefschwarz lasiert, dann leuchten die so gut wie gar nicht mehr - die Schwarze Farbe schluckt das Licht und das ist nun mal wirklich gefährlich wenn man zu spät erkannt wird.
Allerdings ist es wohl wie überall: Die Dosis macht das Gift.
Ich hab schon Rückleuchten gesehen, die waren zwar lasiert, aber halt nur ganz leicht angenebelt, so dass es zwar gut ausgesehen hat, aber immer noch schön hell geleuchtet hat. Da wird dir auch nicht so schnell wer ans Bein pinkeln deswegen - erlaubt ist es aber ebenso wenig wie tiefschwarz verspiegelt....
LG;
Manuel
PS: Zulassung verlieren klingt immer so dramatisch - in dem Fall ist klar, gibt aber auch weit weniger dramatische Dinge die eigentlich zum erlöschen der Zulassung führen - streng genommen sind auch LED Sofitten in der Kennzeichenbeleuchtung nicht erlaubt, auch wenn die sogar dazu führen, dass das Kennzeichen besser ablesbar ist. ABER: Die Leuchteinheit besteht nunmal aus der Kennzeichenleuchte selbst und dem jeweils dafür zugelassenen Leuchtmittel - im Fall eines R50 eben die normalen Glühlampen-Sofitten. Ersetzt man die nun durch LED, hat man eine so nicht abgenommene Kombination und somit ist man eigentlich streng genommen mit einer nicht zulässigen Beleuchtung unterwegs. Ist übrigens auch nicht genehmigbar, da müsste die Leuchteinheit zusammen mit dem Leuchtmittel (in dem Fall die LED-Sofitte) neu typengenehmigt werden, es geht da um die gleichmäßige Ausleuchtung des Nummernschilds, die Sicherstellung dass kein nachfolgender Verkehrsteilnehmer geblendet wird (sprich der Abstrahlwinkel ist relevant) etc. Allerdings gibts in der Praxis eher keine Probleme deswegen seit viele Neuwagen ab Werk mit LED unterwegs sind....
Allerdings ist es wohl wie überall: Die Dosis macht das Gift.
Ich hab schon Rückleuchten gesehen, die waren zwar lasiert, aber halt nur ganz leicht angenebelt, so dass es zwar gut ausgesehen hat, aber immer noch schön hell geleuchtet hat. Da wird dir auch nicht so schnell wer ans Bein pinkeln deswegen - erlaubt ist es aber ebenso wenig wie tiefschwarz verspiegelt....
LG;
Manuel
PS: Zulassung verlieren klingt immer so dramatisch - in dem Fall ist klar, gibt aber auch weit weniger dramatische Dinge die eigentlich zum erlöschen der Zulassung führen - streng genommen sind auch LED Sofitten in der Kennzeichenbeleuchtung nicht erlaubt, auch wenn die sogar dazu führen, dass das Kennzeichen besser ablesbar ist. ABER: Die Leuchteinheit besteht nunmal aus der Kennzeichenleuchte selbst und dem jeweils dafür zugelassenen Leuchtmittel - im Fall eines R50 eben die normalen Glühlampen-Sofitten. Ersetzt man die nun durch LED, hat man eine so nicht abgenommene Kombination und somit ist man eigentlich streng genommen mit einer nicht zulässigen Beleuchtung unterwegs. Ist übrigens auch nicht genehmigbar, da müsste die Leuchteinheit zusammen mit dem Leuchtmittel (in dem Fall die LED-Sofitte) neu typengenehmigt werden, es geht da um die gleichmäßige Ausleuchtung des Nummernschilds, die Sicherstellung dass kein nachfolgender Verkehrsteilnehmer geblendet wird (sprich der Abstrahlwinkel ist relevant) etc. Allerdings gibts in der Praxis eher keine Probleme deswegen seit viele Neuwagen ab Werk mit LED unterwegs sind....
Ein MINI wird nicht gebraucht, ein MINI wird geliebt!
