19.04.2013, 12:52
naja ich wollt die tieferlegung ja typisieren aber hab erst beim tüv erfahren dass das nicht erlaubt ist... der hat dann meinen typenschein eingezogen und gesagt ich bekomm den erst wieder wenn alles was der tüv beanstandet hat behoben wurde.
deshalb der ganze aufwand
es könnte ja sein dass die tieferlegung bei einer kontrolle gar nicht auffällt, da das fahrzeug immer noch über 9cm bodenfreiheit hat....
deshalb der ganze aufwand
es könnte ja sein dass die tieferlegung bei einer kontrolle gar nicht auffällt, da das fahrzeug immer noch über 9cm bodenfreiheit hat....