23.04.2013, 19:36
Hallo zusammen,
gemäß GP II Handbuch verliert der Wagen seine Betriebserlaubnis, sobald das Fahrwerk heruntergedreht wird. Ist wohl nur für den Rennstreckeneinsatz gedacht...
Meint ihr, dass es bei einer Einzelabnahme irgendwelche Probleme gibt, oder ist eine EIntragung einfach so möglich? Schleifen etc. dürfte da ja nichts.
Danke & beste Grüße
Niko
gemäß GP II Handbuch verliert der Wagen seine Betriebserlaubnis, sobald das Fahrwerk heruntergedreht wird. Ist wohl nur für den Rennstreckeneinsatz gedacht...

Meint ihr, dass es bei einer Einzelabnahme irgendwelche Probleme gibt, oder ist eine EIntragung einfach so möglich? Schleifen etc. dürfte da ja nichts.
Danke & beste Grüße
Niko