30.04.2013, 03:11
Harri schrieb:Erfüllt er seine Pflicht nicht, kann er dazu gezwungen werden, notfalls mit Staatsgewalt.
Mit ganz großer Sicherheit nicht. Wie bereits erwähnt, wird auf den zivilrechtlichen Klageweg hingewiesen.
In NRW könnte es u. U. lediglich etwas für den / die sogenannte (n) "Schiedsmann-oder frau" sein.
Glaubt es mir, bei Staatsanwaltschaften und Gerichten herrscht Land unter. Selbst wenn es zu einer Anzeige kommen sollte, würde hier sicher schnell der Stempel "mangelndes öffentliches Interesse" geschwungen werden und das war's dann sowieso.....
Harri schrieb:In dem Zusammenhang sind die verlangten 50€ als Erpressung zu sehen.
... ebenfalls

Erpressung gem. Par. 253 StGB:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt........"
Also....sorry, aber völliger Quatsch, da weder mit Gewalt, noch mit einem empfindlichen Übel gedroht wird. Von einigen weiteren Tatbestandsmerkmalen mal ganz abgesehen.
@ Bassi:
Geh zu einem Fachanwalt für Zivilrecht & lasse dich beraten. Richte dich aber darauf ein, das dass Ganze ausgeht wie das Hornberger Schießen & Du hinterher (....so nach 1 bis 3 Jahren), außer Kosten, Lauferei, Schreibkram & Stress, nichts davon hast.
Leute, nicht umsonst dauert ein mit Staatsexamen abgeschossenes Jurastudium ein gefühltes halbes Leben. Es wäre schön, wenn es alles so einfach wäre, wie man als Laie vielleicht zunächst vermuten mag.
Und noch etwas, vielleicht das allerwichtigste in diesem Zusammenhang:
Recht haben & Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Leider & gerade in der Bundesrepublik.
Hast'e nicht vielleicht wirklich ein paar Brüder?

.....just my

