18.03.2014, 13:29
Flat schrieb:Das ist nicht richtig , die Versicherung muss dann beweisen das der Schaden NUR Aufgrund der nicht genehmigten Felgen aufgetreten ist , es muss ein URSÄCHLICHER Zusammenhang bestehen , keine Betriebserlaubniss = kein Versicherungsschutz ist bangemacherei und nicht gerichtsfest
Und, wenn du einer Frau mit den Rädern über die Füße fährst und festgestellt wird, dass die Teile ET40 haben? Wo willst du dann die paar hunderttausend Euro Schadensersatz, Schmerzensgeld und Behandlung hernehmen? Aus deiner persönlichen Portokasse??
Solang da nix abgenommen ist, können die es immer versuchen im Falle eines Unfalls auf die veränderte Fahrzeugkonfig zu schieben.
Dann kannst du dir erstmal im Zweifel einen Anwalt anlachen und laaaaange ins Feld ziehen...
Gerade was andere Felgen betrifft, die auch zudem noch eine andere Einpresstiefe und damit ein anderes Fahrverhalten haben, ist nicht zu spaßen!
Manchmal denke ich, dass ich hier in einer Krabbelgruppe bin, bei dem Verantwortungsbewusstsein, was hier einige an den Tag legen. Und meins ist schon verdammt niedrig, viel tiefer kann man da eigentlich nicht fallen

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