08.02.2005, 15:56
Night-Panther schrieb:ALso ich kenne es nur so, daß man die Neblis nur anmachen darf, wenn die Sicht schlechter als 50 Meter ist, war das nicht so ?![]()
Also in der STVO steht "bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall" dürfen Nebelscheinwerfer benutzt werden. Für die Nebelschlussleuchte gilt die 50m Sichtweite.
Schönen Gruß
LC