02.08.2013, 09:41
Schadenersatz wirds wohl in irgendeiner Form geben, wenn das Fahrzeug noch unter die Garantie fällt. Weil da ist der Verkäufer verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Eine "angemessene" Frist vorausgesetzt. Was hier dann als "angemessen" angesehen werden kann, ist wohl nur juristisch zu klären. Evtl. gibt es dazu vergleichbare Urteile.