02.08.2013, 12:42
Es geht eigentlich auch darum, dass der augetauschte Kotflügel im Kaufvertrag unter den bestehenden Mängeln nicht erwähnt wird. Ich habe diesen Wagen Unfallfrei gekauft. Und jetzt ist er laut Definition nicht Unfallfrei. Ob das jetzt ein Bagatellschaden ist oder nicht tut doch dabei nichts zur Sache.
Wenn im Vertrag steht der Wagen ist Unfallfrei, dann muss er es auch sein.
@Jannick: ja da hast du recht. Da ist ein Aufkleber mit Strichcode dran. Aber wer findet das jetzt für mich heraus?
Wenn im Vertrag steht der Wagen ist Unfallfrei, dann muss er es auch sein.
@Jannick: ja da hast du recht. Da ist ein Aufkleber mit Strichcode dran. Aber wer findet das jetzt für mich heraus?