02.08.2013, 12:56
Funselm schrieb:Es geht eigentlich auch darum, dass der augetauschte Kotflügel im Kaufvertrag unter den bestehenden Mängeln nicht erwähnt wird. Ich habe diesen Wagen Unfallfrei gekauft. Und jetzt ist er laut Definition nicht Unfallfrei. Ob das jetzt ein Bagatellschaden ist oder nicht tut doch dabei nichts zur Sache.
Wenn im Vertrag steht der Wagen ist Unfallfrei, dann muss er es auch sein.
Der springende Punkt ist doch: Es herrscht keine Einigkeit darüber, was "unfallfrei" bedeutet. Die einzig in der Realität Sinn gebende Definition ist doch: Ein Ereignis, das auch nach fachmännsicher Reparatur zu einer verminderten Funktionalität oder Aussehen des Fahrzeugs führt, nur das interessiert doch den Käufer. Alles andere nicht.
Für mich deutet vieles daraufhin, dass ein getauschter Kotflügel ein Indiz, aber sicher kein hinreichender Beweis für einen Unfall, der für einen Gebrauchtwagenkäufer wichtig ist, sein kann.