02.08.2013, 13:29
UNS wurde mal gesagt das ein Unfallwagen nur dann einer ist, wenn tragende oder nicht einfach zu tauschende Teile verbogen und/oder beschädigt wurden (also Türschweller, Achsen, Dach, Säulen usw.)!
Im vorliegenden Fall waren es bei unserem Fahrzeuge eine ausgetauschte Schiebetür sowie ein Lackschaden in der vorderen Tür sowie im Schweller.
Ergo: Bei einem Verkauf musste NICHT angegeben werden das es sich um einen Unfallfahrzeug handelt!
Kaufvertrag somit Unfallwagen = Nein
Nett wie wir sind, haben wir den reparierten Schaden bzw. die getauschten Teile sowie auch die Schadenhöhe im Kaufvetrag unter "Sonstiges" vermerkt und dem Käufer die Unterlagen zum gesamten Fall vorgelegt bzw. ausgehändigt!
Also laut deiner Definition das es ein Unfallwagen ist, würde ich sagen, es ist definitiv KEIN Unfallwagen.
Im vorliegenden Fall waren es bei unserem Fahrzeuge eine ausgetauschte Schiebetür sowie ein Lackschaden in der vorderen Tür sowie im Schweller.
Ergo: Bei einem Verkauf musste NICHT angegeben werden das es sich um einen Unfallfahrzeug handelt!
Kaufvertrag somit Unfallwagen = Nein
Nett wie wir sind, haben wir den reparierten Schaden bzw. die getauschten Teile sowie auch die Schadenhöhe im Kaufvetrag unter "Sonstiges" vermerkt und dem Käufer die Unterlagen zum gesamten Fall vorgelegt bzw. ausgehändigt!
Also laut deiner Definition das es ein Unfallwagen ist, würde ich sagen, es ist definitiv KEIN Unfallwagen.