05.08.2013, 15:34
Der Autohandel ist die Evolution des Pferdehandels , das sollte man nie vergessen .
Für meinen Geschmack ist das kein Unfallschaden , aber das rumgeeier des Verkäufers : Er müsse den Vorbesitzer kontaktieren gilt nicht , er ist der Fachmann und hat solche Schäden festzustellen bei der Inzahlungnahme oder Ankauf , und selbstverständlich weiterzugeben im Kaufvertrag, deshalb würde ich auf Minderung bestehen .
Für meinen Geschmack ist das kein Unfallschaden , aber das rumgeeier des Verkäufers : Er müsse den Vorbesitzer kontaktieren gilt nicht , er ist der Fachmann und hat solche Schäden festzustellen bei der Inzahlungnahme oder Ankauf , und selbstverständlich weiterzugeben im Kaufvertrag, deshalb würde ich auf Minderung bestehen .