06.08.2013, 07:05
Bei vielen Aussagen lese ich hier etwas von "Glaube" & "Meinung", die natürlich jeder haben darf, aber letztlich dem Threadtersteller kaum hilft.
Wer bei Google mal "Bundesgerichtshof" und "Unfallwagen" eingibt, wird feststellen, dass in allen Urteilen, bei denen Blech beschädigt, ausgebessert oder ausgetauscht wurde, von einem Unfallwagen gesprochen wird. Ich stelle jetzt hier mal nicht einen x-beliebigen Link ein; lest einfach mal willkürlich ein paar Treffer dieser Suche.
Unstrittig ist dabei auch, dass das ein Sachmangel ist, der nicht geheilt werden kann. Ein Unfallwagen bleibt immer ein Unfallwagen und deshalb hat der Käufer eines Fahrzeugs mit Unfallschaden immer ein Rücktrittsrecht, sofern die Unfallfreiheit ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten wurde. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer nichts von dem Unfall wußte.
Wie die zwischenzeitliche (Ab-)Nutzung oder der Wertminderung zu bewerten ist, muss allerdings im Einzelfall geklärt werden.
In diesem konkreten Fall würde ich mit dem ADAC-Prüfer sprechen, woran er den Unfallschaden fest macht. VIelleicht kann man bei der Gelegenheit auch gleich ein paar Detailfotos machen. Damit würde ich zum ursprünglichen Verkäufer gehen und ihn erst mal nett und freundlich damit konfrontieren. Vielleicht läßt sich darüber schon was regeln.
Läßt er sich nicht darauf ein, könnte es schwierig werden. Ob man feststellen kann, wie lange eine Reparatur her ist, kann ich nicht einschätzen und damit auch nicht, ob sich auf Basis dessen ein Rechtsstreit mit Kosten und ungewissen Ausgang lohnt. Recht haben heißt ja leider nicht immer Recht bekommen ...
Vielleicht mußt Du an der Stelle in den sauren Apfel beissen. Wirklich schlechter ist Dein MINI ja durch den getauschten Kotflügel nicht wirklich. Er ist halt nur nicht mehr "unfallfrei". Du mußt nur den neuen Käufer davon überzeugen können ...
Wer bei Google mal "Bundesgerichtshof" und "Unfallwagen" eingibt, wird feststellen, dass in allen Urteilen, bei denen Blech beschädigt, ausgebessert oder ausgetauscht wurde, von einem Unfallwagen gesprochen wird. Ich stelle jetzt hier mal nicht einen x-beliebigen Link ein; lest einfach mal willkürlich ein paar Treffer dieser Suche.
Unstrittig ist dabei auch, dass das ein Sachmangel ist, der nicht geheilt werden kann. Ein Unfallwagen bleibt immer ein Unfallwagen und deshalb hat der Käufer eines Fahrzeugs mit Unfallschaden immer ein Rücktrittsrecht, sofern die Unfallfreiheit ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten wurde. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer nichts von dem Unfall wußte.
Wie die zwischenzeitliche (Ab-)Nutzung oder der Wertminderung zu bewerten ist, muss allerdings im Einzelfall geklärt werden.
In diesem konkreten Fall würde ich mit dem ADAC-Prüfer sprechen, woran er den Unfallschaden fest macht. VIelleicht kann man bei der Gelegenheit auch gleich ein paar Detailfotos machen. Damit würde ich zum ursprünglichen Verkäufer gehen und ihn erst mal nett und freundlich damit konfrontieren. Vielleicht läßt sich darüber schon was regeln.
Läßt er sich nicht darauf ein, könnte es schwierig werden. Ob man feststellen kann, wie lange eine Reparatur her ist, kann ich nicht einschätzen und damit auch nicht, ob sich auf Basis dessen ein Rechtsstreit mit Kosten und ungewissen Ausgang lohnt. Recht haben heißt ja leider nicht immer Recht bekommen ...

Vielleicht mußt Du an der Stelle in den sauren Apfel beissen. Wirklich schlechter ist Dein MINI ja durch den getauschten Kotflügel nicht wirklich. Er ist halt nur nicht mehr "unfallfrei". Du mußt nur den neuen Käufer davon überzeugen können ...

![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)