06.08.2013, 11:34
Funselm schrieb:Jedenfalls habe ich Kontakt zum Vorbesitzer aufgenommen. Der bestätigte mir daraufhin, dass es vor 3-4 Jahren einen blöden Unfall in seiner Garage gab. Allerdings wüsste er nicht mehr, ob daraufhin der Kotflügel getauscht wurde. Außerdem teilte er mir mit, dass der Wagen ein Leasingfahrzeug war und alle Reparaturen bei BMW gemacht wurden und dass sogar der besagte Unfall bei der damaligen Inzahlungsnahme natürlich gegenüber dem Händler angegeben wurde.
Von diesem Gespräch solltest Du unabhängig davon, ob Du von ihm Unterlagen bekommst, eine formale Gesprächnotiz anfertigen (=> Ort, Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Inhalt). Die Beweiskraft einer solchen Selbstaufschreibung erscheint zwar im rechtlichen Sinne nur gering zu sein, aber ein Richter geht nicht davon aus, dass Du Dir das aus den Fingern gesogen hast - schon gar nicht wenn Du Beweis des stattgefunden Telefonats nachweisen kannst ...

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