06.08.2013, 16:37
Funselm schrieb:. Außerdem teilte er mir mit, dass der Wagen ein Leasingfahrzeug war und alle Reparaturen bei BMW gemacht wurden und dass sogar der besagte Unfall bei der damaligen Inzahlungsnahme natürlich gegenüber dem Händler angegeben wurde.
Sollen die Reparaturen denn bei dem Händler gemacht worden sein wo Du gekauft hast? Dann muss es doch Rechnungen geben?
Bei Leasingfahrzeugen müssen alle Karosseriereparaturen dem Leasinggeber (hier evtl. sogar die BMW Leasing) gemeldet werden. Frag doch dort mal ganz frech an! Du kennst doch sicher noch das alte Kennzeichen? Mehr als Ablehnung einer Auskunft kann es ja nicht geben. Bei nicht selbst verschuldeten Unfällen wird auch immer eine Wertminderung an die gegnerische Versicherung in Rechnung gestellt. Bei Selbstverschulden glaub ich auch? Bin aber nicht sicher?
Wäre doch wohl langsam an der Zeit, dass der Händler mal die Karten auf den Tisch legt! Wem kann man heutzutage noch trauen?
Wünsche dir, dass Du irgendwie weiter kommst in der Sache!