07.08.2013, 04:05
Es genügt ja wenn Dir der Vorbesitzer sagen kann bei welcher Niederlassung die Reparatur gemacht wurde und wann, dann kannst Du die Auskunft der Werkstatt im Falle des Falles erzwingen lassen. Dafür dürfte es reichen, wenn Du konkret genug benennen kannst wann und wo es geschehen ist.