07.08.2013, 11:21
kurvenadvokat schrieb:Es genügt ja wenn Dir der Vorbesitzer sagen kann bei welcher Niederlassung die Reparatur gemacht wurde und wann, dann kannst Du die Auskunft der Werkstatt im Falle des Falles erzwingen lassen. Dafür dürfte es reichen, wenn Du konkret genug benennen kannst wann und wo es geschehen ist.
Besitzen Werkstätten nicht sowieso Auskunftspflicht?
Sorry kenne mich damit nicht so aus ..
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.