08.08.2013, 11:57
Liebi schrieb:aber aus Sicht des Käufers auch irgendwo - sorry - bescheuert zu sagen "nö, nehm ich nicht oder muss billiger weil mal ein Koti getauscht wurde"...was erwarten manche Gebrauchtkäufer? So lange nix gröberes dran war und es wirklich nur Kosmetik in dem Sinne ist, ists doch ok.
Was meinst Du, warum so viele Unfallfahrzeuge (per Definintion) beim gewerblichen Verkauf als Gebrauchtfahrzeug plötzlich wieder unfallfrei sind?
Eben weil der (z.T.) psychologische Effekt auftritt, um solche "Kompromisse" einen Bogen zu machen, wenn es nicht drastisch billiger ist.
Und nach der Psychologie kommt der reale Faktor "Pfusch".
Und selbst die von Dir beschriebenen Nachlackierungen würde ich bei einem Neuwagen nicht akzeptieren. Warum?
Aktuelles Beispiel meines Golf VI, drei Jahre alt, auf einmal ging in der Waschanlage der Klarlack am Kotflügel ab. Inzwischen hat der Lackschwund DINA4-Größe.
Lackdicke besagt: Kotflügel wurde komplett nachlackiert.
Wer zahlt das nun nach drei Jahren? Wer ist in der Beweispflicht?
Bei einem 3er und bei einem Golf wurde der Unterbodenschutz im getauschten Kotflügel nur als "Sichtlackierung" ausgeführt; das gammelte schneller als ich mich aufregen konnte

Ich bin absolut kein Prozesshansel und habe auch noch nie jemanden verklagt, aber bei den "Gepflogenheiten" der Autobranche habe ich inzwischen eine sehr kurze Zündschnur. Wenn es mit sachlichen Argumenten und im freundlichen Ton nicht in 1-2 Wochen zu regeln ist, hole ich mir eine Deckungszusage und dann diskutiert nur noch mein Anwalt weiter. Bisher war das über diesen Weg deutlich stressärmer und zu 100% erfolgreich.