08.09.2013, 10:10
los.alamos schrieb:... das abgeflachte Lenkdrad wird auf derselben Seite unten unter "Käufer haben sich auch folgende Artikel angesehen" angezeigt
http://www.ebay.de/itm/Lenkrad-Lederlenk...1412626%26
Is halt nur die Frage, ob sich so eine Veränderung des Lenkrads im Rahmen des Erlaubten bewegt ... wurde ja hier im Forum schon unterschiedlich bewertet.
Hey..naja viel gibt's da nicht zu bewerten. Es ist definitiv NICHT erlaubt!! Aufpolstern denke ich wird der TÜV oder der Gutachter im Schadenfall nicht viel dagegen haben (zur Not danach den TÜV`ler drüber schauen und evtl. eintragen lassen), aber abflachen ist ein grober Eingriff, danach stimmt das Festigkeitsgutachten (oder wie sich das nennt) des Lenkrades nicht mehr und somit verfällt die ABE!!
![[Bild: sigpic18046.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic18046.gif)