05.10.2013, 10:05
dann ist der Verkäufer zunächst mal fein raus, denn das Versandrisiko liegt bei einem Privatverkauf beim Käufer. Allerdings hat der Verkäufer eine Sorgfaltspflicht, soll heißen neben dem Nachweis, dass er die Ware beim Versender aufgeliefert hat muss er die Ware ausreichend sicher verpacken. Offensichtlich geht die Post ja davon aus, dass das die Beschädigungen an der Verpackung das Schadenbild an den Xenon-Scheinwerfern nicht erklärt? Also wäre es als nächstes am Verkäufer nachzuweisen, dass die Scheinwerfer vor dem Versand dem zugesicherten Zustand entsprachen. Also fordere ihn schriftlich dazu auf, diesen Nachweis innerhalb einer angemessen Frist (12 Tage) zu erbringen. Wähle hierzu unbedingt ein Einwurfeinschreiben, dass gilt als zugestellt, sobald der Postbote den Einwurf quittiert. Wenn der Verkäufer den Nachweis nicht erbringen kann oder gar nicht reagiert, schickst du das nächste Einschreiben und verlangst die Nacherfüllung (also Lieferung der Ware im vertragsgemäßen Zustand).
British cars - if there's no oil under 'em, there's no oil in 'em!
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