05.10.2013, 14:53
Ich gehe erst mal davon aus, dass die beiden Scheinwerfer zum Zeitpunkt des Versands in Ordnung waren.
(Warum hat er die verkauft? Stammen die aus einem Unfallwagen?)
Die Verpackung sollte natürlich stoßsicher sein, die Herstellerfirmen packen das in passgenaues Styropor oder ähnliches und transportieren meistens per Spedition.
Nach meinem Wissen muss der Empfänger bei einem möglichen Transportschaden das bei DHL reklamieren, der Verkäufer kann das nicht.
Wenn der Verkäufer glaubhaft machen kann, dass er intakte Ware auf den Versandweg gegeben hat, hast Du als Empfänger eher schlechte Karten. Die Scheinwerfer können Dir ja auch bei auspacken runtergefallen sein, und das Gegenteil kannste nicht beweisen.
Ich würde an Deiner Stelle eine erneute Beschwerde bei DHL erheben, dass es ein verdeckter Transportschaden war, der dir erst beim Öffnen des Paketes (zusammen mit einem Zeugen!) aufgefallen war.
Sollte DHL weiterhin nicht zahlen, könnteste dir eine Klage gegen DHL (nicht gegen den Verkäufer) überlegen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Bei € 250 würde ich mir das aber eher überlegen, ob mir der ganze Ärger das wert wäre.
Vielleicht tröstet Dich ein Spruch meiner Oma: "Das Leben ist zu kurz, um sich lange oder dauerhaft zu ärgern."
(Warum hat er die verkauft? Stammen die aus einem Unfallwagen?)
Die Verpackung sollte natürlich stoßsicher sein, die Herstellerfirmen packen das in passgenaues Styropor oder ähnliches und transportieren meistens per Spedition.
Nach meinem Wissen muss der Empfänger bei einem möglichen Transportschaden das bei DHL reklamieren, der Verkäufer kann das nicht.
Wenn der Verkäufer glaubhaft machen kann, dass er intakte Ware auf den Versandweg gegeben hat, hast Du als Empfänger eher schlechte Karten. Die Scheinwerfer können Dir ja auch bei auspacken runtergefallen sein, und das Gegenteil kannste nicht beweisen.
Ich würde an Deiner Stelle eine erneute Beschwerde bei DHL erheben, dass es ein verdeckter Transportschaden war, der dir erst beim Öffnen des Paketes (zusammen mit einem Zeugen!) aufgefallen war.
Sollte DHL weiterhin nicht zahlen, könnteste dir eine Klage gegen DHL (nicht gegen den Verkäufer) überlegen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Bei € 250 würde ich mir das aber eher überlegen, ob mir der ganze Ärger das wert wäre.
Vielleicht tröstet Dich ein Spruch meiner Oma: "Das Leben ist zu kurz, um sich lange oder dauerhaft zu ärgern."
Versuchungen sollte man immer nachgehen, wer weiß, ob sie wiederkommen.
