05.10.2013, 18:02
derOdin schrieb:So mein ich das auch nicht, aber was soll der Verkäufer machen?
der Verkäufer sollte schnellstens einen Nachweis erbringen, dass die Xenonscheinwerfer intakt waren, als er sie bei DHL aufgeliefert hat. Auch dann ist es schwer genug für ihn, aus der Sache raus zu kommen, denn DHL wird argumentieren, dass er die Verpackungsrichtlinien, denen er per AGBs zugestimmt hat, nicht eingehalten hat. Zwar trägt der Käufer bei einem Privatkauf das Versandrisiko, aber kann er dem Verkäufer eine Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Verpacken nachweisen (dürfte nicht schwerfallen, sobald DHL einen Verstoß gegen die Verpackungsrichtlinien dokumentiert hat), ist der Verkäufer wieder in der Haftung.
British cars - if there's no oil under 'em, there's no oil in 'em!
.......... _\_____
.......... /__|___\__
......... (O)____(O)_\