05.10.2013, 19:24
Der Empfänger der Postsendung muss beweisen, dass die Ware zum VersandBEGINN (!) nicht in Ordnung war.
Da ihm das nicht gelingen wird, ist der Verkäufer nicht haftbar zu machen.
Glauben ist nicht wissen und schon lange kein Beweis!
Fragt mal einen Juristen, es gibt dazu zig Urteile!
Da ihm das nicht gelingen wird, ist der Verkäufer nicht haftbar zu machen.
Glauben ist nicht wissen und schon lange kein Beweis!
Fragt mal einen Juristen, es gibt dazu zig Urteile!
Versuchungen sollte man immer nachgehen, wer weiß, ob sie wiederkommen.
