07.10.2013, 07:14
Aus meiner Sicht gibt es dabei zwei Punkte zu Berücksichtigen:
1. Gewährleistung: Auch bei Privatverkäufen gebrauchter Teile hat der Verkäufer die Pflicht dem Käufer die Ware im beschriebenen Zustand zukommen zu lassen, sofern er das Risiko des Transports nicht ausdrücklich ausschließt. Der Hinweis "Privatverkauf" oder ein "versicherter Versand" alleine reicht nicht aus um diese Haftung auszuschließen.
2. Verpackung: Die Ware muss beim Versand so verpackt werden, dass sie auch Stürze aus ca. einem Meter Höhe schadlos übersteht.
Entsprechende Urteile findest Du über Google.
1. Gewährleistung: Auch bei Privatverkäufen gebrauchter Teile hat der Verkäufer die Pflicht dem Käufer die Ware im beschriebenen Zustand zukommen zu lassen, sofern er das Risiko des Transports nicht ausdrücklich ausschließt. Der Hinweis "Privatverkauf" oder ein "versicherter Versand" alleine reicht nicht aus um diese Haftung auszuschließen.
2. Verpackung: Die Ware muss beim Versand so verpackt werden, dass sie auch Stürze aus ca. einem Meter Höhe schadlos übersteht.
Entsprechende Urteile findest Du über Google.
![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)