24.10.2013, 21:29
Crazy Frog schrieb:aber wenns privat ist, würde ich auch wünschen, dass es verbessert wird. aber direkt wandeln?? finde ich zum einen echt übertrieben und zum anderen hat auch ein händler das recht auf nachbesserung. sollte er es nicht in den griff bekommen, dann ja, aber vorher?
Nachbessern bei Lackbeschädigung am Neufahrzeug, sorry, aber das geht gar nicht!
Bei einem Vorführ,- oder Jahreswagen, ok.
Der Händler hat das Recht, wenn der Kunde es duldet.
Ist der Lack am Neufahrzeug beschädigt, muss du das nicht dulden, das Nachlackiert wird, da darfst du die Abnahme des Wagens ablehnen.
So war die Rechtsprechung! Man muss sich auch als Kunde nicht abspeisen lassen. Immer zwei Seiten betrachten.
Und wenn ich mir was neu kaufe, dann möchte ich auch Neuzustand und nicht ausgebessert 'fast neu'
Und ja, ich bin noch beim selben Händler und wir haben trotzdem ein gutes Verhältnis.

Mal noch was zum lesen:
http://www.rechtsanwaelte-muehlhausen.co...aufvertrag
Da will ich doch mal sehen wie es ein Händler macht, den Lack so hin zu bekommen wie von Werk und ohne die Lackdicke zu verändern.
