27.04.2014, 09:15
Bikerfred schrieb:Kann mir jemand sagen, welche Gesetze hier gelten?
Laut StVZO gilt eine "hinreichende Abdeckung" als ausreichend:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36a.php
Laut EG-Richtlinie, die angeblich seit 2010 in jedem Mitgliedsland gilt steht: 50grad nach hinten muss die Laufflächen der Reifen abgedeckt sein. Die Seitenwand darf überstehen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...029:DE:PDF
Siehe Anhang 2.
Hier nochmal schöner in Klartext:
http://www.leichtmetall-wheels.de/radabdeckung.htm
Und gegen eben diese Anforderung verstößt mein Wagen nun.
Bei der Fahrzeugentwicklung sind wir gezwungen die 30/50 Grad Vorschrift einzuhalten... Damit natürlich für komplett ECE.