20.08.2014, 13:39
Wozu? Falls Dir ne Tüte Koks beim Fahren runterfällt? Der Quatsch nervt doch nur.
Im Fahrbetrieb gilt:
Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben.
Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").
Im Fahrbetrieb gilt:
Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben.
Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").