05.09.2014, 12:01
Hi,
ich hatte letztens einen Auffahrunfall - selbstverschuldet (Kreuzung - abgebogen - zur Seite gekukt - Vordermann geht in die Eisen wegen Parklücke... paff...) Bei mir - 4000 euro schaden, bei ihm 6000 (hab ihn danach nochmal zufällig getroffen) So, bis jetzt bin ich schadensfrei gewesen und hatte bei der AdmiralDirekt nen Vollkasko tarif mit 500€ Sb zu jährlich 1200€ (2010 JCW, Erst KFZ) nach dem der Schaden gemacht wurde kam nen Brief der Versicherung, das mein Beitrag angepasst werden müsse, weil die (verbindliche) Werkstatt meinen KM-Stand angegeben hat und ich ja schon verdächtig nah am Limit (15.000km) wäre, 1 Monat Vor Abschluss des ersten Vertragsjahres, also 40 euro mehr im jahr - hochstufung auf 17.500km alles cool....
Doch jetzt kam natürlich noch ein Brief, dass sich ja aus meinem Schadensfall natürlich ein neuer Beitrag ergibt, nämlich über 2400€ Jährlich.... WIE BITTE?! Was kann ich tun? Das Ruiniert mich ja sonst...
Im Brief steht gleichzeitig das bei Schadensfreiheistklasse bedingter Hochstufung ein Sonderkündigungsrecht entfällt.
ich hatte letztens einen Auffahrunfall - selbstverschuldet (Kreuzung - abgebogen - zur Seite gekukt - Vordermann geht in die Eisen wegen Parklücke... paff...) Bei mir - 4000 euro schaden, bei ihm 6000 (hab ihn danach nochmal zufällig getroffen) So, bis jetzt bin ich schadensfrei gewesen und hatte bei der AdmiralDirekt nen Vollkasko tarif mit 500€ Sb zu jährlich 1200€ (2010 JCW, Erst KFZ) nach dem der Schaden gemacht wurde kam nen Brief der Versicherung, das mein Beitrag angepasst werden müsse, weil die (verbindliche) Werkstatt meinen KM-Stand angegeben hat und ich ja schon verdächtig nah am Limit (15.000km) wäre, 1 Monat Vor Abschluss des ersten Vertragsjahres, also 40 euro mehr im jahr - hochstufung auf 17.500km alles cool....
Doch jetzt kam natürlich noch ein Brief, dass sich ja aus meinem Schadensfall natürlich ein neuer Beitrag ergibt, nämlich über 2400€ Jährlich.... WIE BITTE?! Was kann ich tun? Das Ruiniert mich ja sonst...
Im Brief steht gleichzeitig das bei Schadensfreiheistklasse bedingter Hochstufung ein Sonderkündigungsrecht entfällt.
