05.09.2014, 13:03
Trialco schrieb:Im Brief steht gleichzeitig das bei Schadensfreiheistklasse bedingter Hochstufung ein Sonderkündigungsrecht entfällt.
Den Trick kenne ich auch noch nicht; ich dachte, man kann bei einem Schadenfall immer kündigen.
Oder die Versicherung interpretiert den Schaden als nicht zusammenhängend mit der Hochstufung???
Ansonsten: Kannst Du nicht zumindest von VK auf TK downgraden?
Was beim Wechsel meist sehr schlecht kommt: Kündigung durch den Vorversicherer. Dann explodieren die Beiträge. Dann lieber bis Ablauf zahlen und dann selbst kündigen und wechseln.