19.11.2014, 07:48
AlGaTo schrieb:Weltklasse! Muss ich auch mal angehen. Bis Ende November hat man Zeit, oder?
Gilt also auch für bereits abgelaufene Verträge?
Und über welche Beträge reden wir hier denn so pi mal Daumen?
Wenn ich das Urteil und die Fristsetzungen richtig verstehe, kannst Du die Bearbeitungsgebühr und die bis dahin dafür gezahlten Zinsen bis zehn Jahre nach Zustandekommen des Vertrages zurückfordern.
Und, ja das gilt natürlich auch für bereits abgezahlte Darlehen ...
Wie hoch die Bearbeitungsgebühr ist, findest Du in Deinem Darlehensvertrag. In der Regel so 2-3% der Darlehenssumme, also bei 20.000 Euro schnell mal 400-600 Euro ...

SchubBlubberer schrieb:Immer wieder beindruckend finde ich auch die Arroganz der Banken. Da wird denen höchst richterlich ihr Fehlverhalten aufgezeigt und was machen die? Spielen sich dem Kunden gegenüber wie die heiligen Samariter auf.... Aus Kulanz erstatten wir das mal. Kannste nur den Kopp schütteln.
Ist mir auch schon aufgefallen. Natürlich ist die Erstattung durch die Bank eine Art von Kulanz, weil sie ja nicht genau wegen Deinem Vertrag verurteilt worden ist, aber sie wissen genau, dass sie damit nach dem Urteil nicht mehr durchkämen.

Eigentlich sollte man denen auf sowas antworten, dass man sich recht herzlich bedankt und aus Kulanzgründen auf eine Klage verzichtet ...

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