25.11.2014, 12:18
Boonzay schrieb:Nun auch ich warte hier, aber ganz offensichtlich gehören Autokredite zu den am ehesten aufgehobenen Unterlagen, somit die größer Zahl der Anfragen, Trifft die Banken ja auch eher unvorbereitet.
Naja, so ganz unvorbereitet kann sowas die nicht treffen. Das laufende Verfahren war ja schon länger bekannt und das Urteil letztlich nicht überraschend. Die Banken hätten sich darauf probemlos vorbereiten können.
1. Woran macht man fest ob die Bearbeitungsgebühr im Sinne des Urteils erstattet werden muss.
(Das ist einfach, das konnte jeder von uns ohne vom Fach zu sein.)
2. Ein kleines Programm das die Bearbeitungsgebühr und die gezahlten Zinsen ermittelt.
(Das kann man sogar in Excel lösen)
3. Eine kundennahe und freundliche Textkonserve
Sprich: Tagesgeschäft, aber keine Herausforderung. Man muss es aber wollen oder zumindest zähneknirschend die Entscheidung treffen ...

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